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„Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat alle Unternehmen aufgeschreckt und das Thema Datenschutz ganz oben auf die Agenda gesetzt. Beim E-Mail-Marketing der Händler gibt es aber offenbar noch erheblichen Nachholbedarf.“ Das zeigt eine Studie der Unternehmensberatung Absolit unter 449 Händlern.
„Rechtskonformes E-Mail-Marketing stellt für viele Händler scheinbar eine unüberwindbare Hürde dar“.
Die häufigsten Fehler beim E-Mail-Marketing
- Viele Händler missachteten die Kennzeichnungspflicht: Ein vollständiges Impressum in der Bestätigungs-E-Mail und in der Willkommens-E-Mail würde bei rund 40% der untersuchten Händler fehlen. Bei den Newslettern liegt der Wert mit 59% etwas höher.
- 17% verlangen nicht zweckgebundene Daten wie Name oder Anrede bei der Newsletter-Bestellung und verstoßen damit gegen die DSGVO. Viele Unternehmen klärten auch nicht darüber auf, ob und welche personenbezogenen Daten gesammelt würden.
Fazit:
„Viele Händler befinden sich rechtlich auf sehr dünnem Eis und sind sich der Tragweite der neuen Datenschutz-Grundverordnung anscheinend nicht bewusst“, bemängelt Studienautor Torsten Schwarz.
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