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Digitalisierung in Südtirol wird gefördert

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„Der Beitrag des Wirtschaftsministerium ist für den Ankauf von Software, Hardware oder Dienstleistungen, für Internetanbindungen und für qualifizierte Weiterbildungen im Bereich der EDV vorgesehen.“

Unter dem Vorbehalt der Erfüllung der vorgesehenen Kriterien und der Gewährung beträgt der Beitrag 50 Prozent der zugelassenen Spesen bis zu einem Maximum von 10.000 Euro.
Die Übermittlung der Anträge muss zwischen dem 30. Jänner 2018 um 10:00 Uhr und dem 9. Februar 2018 um 17:00 Uhr erfolgen.

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