Corona: Rechtsfolgen bei Lieferengpässen für Online-Händler

it-recht-kanzlei.de:

Derzeit bestimmt die Corona-Krise das Leben vieler Menschen auf der ganzen Welt. Täglich erreichen uns neue Nachrichten über mögliche Auswirkungen dieser Krise auf die Weltwirtschaft. Hiervon bleibt auch der Online-Handel nicht verschont.

Zwar profitiert der Online-Handel einerseits davon, wenn derzeit viele Menschen online einkaufen, um ihr Haus nicht verlassen zu müssen. Andererseits stellt die Krise auch viele Online-Händler vor das Problem, angebotene Waren nicht (rechtzeitig) liefern zu können, da die Lieferketten derzeit weltweit unterbrochen sind. Dies gilt insbesondere für Lieferungen aus China, von wo immer mehr Händler ihre Waren beziehen oder direkt liefern lassen (Dropshipping). Welche Rechtsfolgen drohen Online-Händlern, die ihre Lieferpflichten aufgrund der anhaltenden Corona-Krise nicht erfüllen können?

Das klärt hier unser Partner für IT-Recht, die IT-Recht Kanzlei München.

  • Kann der Händler Bestellungen seiner Kunden einfach stornieren, wenn er die vereinbarte Lieferpflicht aufgrund der anhaltenden Corona-Krise nicht erfüllen kann?
  • In welchen Fällen kann sich der Händler nachträglich von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag lösen?
  • Nehmen wir an, die Ware kann vom Händler aufgrund der Corona-Krise in der vereinbarten Lieferzeit nicht mit verhältnismäßigem Aufwand beschafft werden, welche Rechtsfolgen knüpfen sich dann an die Unmöglichkeit der Lieferung?
  • Muss der Händler im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung auch Schadensersatz leisten und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Kann sich der Händler in solchen Fällen nicht auf „höhere Gewalt“ berufen und damit einer Schadensersatzpflicht entgehen?
  • Kann der Händler in seinen AGB einen Haftungsausschluss für solche Fälle regeln, um einer etwaigen Schadensersatzpflicht zu entgehen?
  • Kann der Händler in seinen AGB einen Rücktrittsvorbehalt regeln, um sich in solchen Fällen auch dann vom Vertrag lösen zu können, wenn keine Unmöglichkeit vorliegt?
  • Kann der Händler seine Lieferzeit im Online-Shop aufgrund der anhaltenden Corona-Krise so lange ausdehnen oder so unbestimmt formulieren, dass er ggf. auch erst zu einem viel späteren Zeitpunkt liefern könnte?

Fazit:

Wer das Thema noch weiter diskutieren will, kann das bei der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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