Quelle: shutterstock.com/Urban-Photographer

Die DSGVO-Checkliste für den Webshop

internetworld.de:

„Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch für Webshop-Betreiber bringt sie einige Neuerungen mit sich. Ob ihr Shop für die DSGVO gut gerüstet ist, können Händler anhand einer Checklist von Trusted Shops schnell überprüfen.“

In wenigen Wochen (25.05.2018) gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer sich als Webshop-Betreiber nicht ganz sicher ist, ob er alle Maßnahmen zur Erfüllung der neuen Grundverordnung getroffen hat, kann das mit Hilfe der Checkliste von Trusted Shop überprüfen. Wenn alles gut läuft, kann der Händler hinter jeden aufgeführten Punkt ein Häkchen setzen.

  • Erstellen oder aktualisieren Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
  • Finden Sie heraus, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, und führen Sie diese gegebenenfalls durch.
  • Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an.
  • Führen Sie einen Reaktionsplan für Datenpannen ein.
  • Aktualisieren Sie Ihre Prozesse zur Wahrung der Betroffenenrechte.
  • Prüfen Sie Ihre Verträge mit Dienstleistern.
  • Erstellen Sie ein Formular für Auskunftsersuchen.

Fazit:

Wer sich noch nicht um die neue Datenschutzgrundverordnung gekümmert hat, für den wird es jetzt höchste Eisenbahn. Kontaktieren sie und für ein Beratungsgespräch und einen Maßnahmenplan.

Den kompletten Artikel lesen: internetworld.de

You Might Also Like